Hundehaltung

Große Hunde sind anzuzeigen. Die Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf einer Erlaubnis.

  • Bei großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, ist eine Anzeige gem. § 11 Abs 1 LHundG NRW erforderlich.
  • Sofern gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG oder Hunde besonderer Rassen gehalten werden, ist eine Erlaubnis erforderlich.
  • Welche Hunde als gefährlich gelten, entnehmen Sie der Rasseliste 1 des nachstehenden Merkblattes oder §3 Landes Hundegesetz. Welche besonderen Rassen einer Erlaubnis bedürfen, sehen Sie in der Rassenliste 2 des Merkblattes oder §10 LHundG.

Ansprechpersonen

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.:

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