Sie benötigen einen neuen Personalausweis?
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen (Ausweispflicht).
Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger einfach, bequem und zudem rund um die Uhr, einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen im Bürgerservice vereinbaren. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin - ohne Wartezeit!
Für die Beantragung eines Personalausweises besuchen Sie uns bitte persönlich im Bürgerbüro (hierfür können Sie sich leider nicht durch eine andere Person vertreten lassen!)
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Dies dauert in der Regel ca. 4 Wochen. Sollten Sie schon früher einen neuen Ausweis benötigen, kann Ihnen unter Umständen auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
(Anmerkung: Personalausweise sind bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden nur für den benötigten Zweck ausgestellt)
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit? - Längstens 3 Monate; eine Verlängerung ist nicht möglich.
Zur Antragstellung benötigte Unterlagen? - Alle unter "Personalausweis" aufgeführten Unterlagen
Für weitere Informationen können Sie sich auch jederzeit unter www.bmi.bund.de oder www.personalausweisportal.de informieren.
Bundespersonalausweisgesetz in Verbindung mit Personalausweisgesetz NRW
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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