Reisepass / vorläufiger Reisepass

Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder ausserhalb der EU erforderlich. Über Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen im Bürgerbüro gerne. Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

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Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen.

Die Erstellung des Reisepasses erfogt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Dies dauert in der Regel 4 Wochen. Sollten Sie schon früher einen Reisepass benötigen, kann Ihnen auch ein Reisepass im Expressverfahren (Bearbeitung dauert i.d.R. 72 Stunden) ausgestellt werden. Sollte die Zeit auch hierfür nicht ausreichen, kann Ihnen ein vorläufiger (maschinenlesbarer) Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist dann 1 Jahr gültig. Zur Beantragung müssen zudem verbindliche Reisedaten vorliegen.

Wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ein Reisepass beantragt, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach ist der Pass 10 Jahr gültig.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder bisherigen Reisepass. Sollte kein altes Dokument vorhanden sein, ist die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienstammbuches erforderlich.
  • 1 neues biometrietaugliches Lichtbild (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
  • bei unter 18-jährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • bei Änderung des Namens
  • durch Heirat: Eheurkunde
  • durch Scheidung: Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt

Informationen über Biometrie in Reisepässen finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern.

Rechtliche Grundlagen


Beiträge/Gebühren/Steuern

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
  • danach: 70,00 Euro
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro 
  • Expresspass:  zusätzlich 32,00 Euro
  • 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro
  • 48-Seiten-Expresspass: zusätzlich 54,00 Euro

Wird ein Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragt, ist die doppelte Gebühr zu zahlen.

Ansprechpersonen

  • Frau Drüner, Christiane

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

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