Abwasser: Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Klärgruben, Kleinkläranlagen)
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Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt
je Leerung | 59,50 € |
zuzüglich je m³ abgefahrenen Grubeninhaltes | 16,17 € |
für das Öffnen und Verschließen der Abwasseranlagen (§ 10 Abs. 1 S. 2) je angefangene halbe Stunde | 15,00 € |
Die Gebühr für eine vergebliche Anfahrt beträgt | 46,10 € |
Die Gebühr für die Überwachung beträgt | 50,00 € |
Ansprechpersonen
- Frau Birkenfeld, Farina
Mittwoch und Donnerstag
08.30-13.30 Uhr - Herr Niehaus, Michael
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Abwasser: Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
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