Gewerbean-, -um- und -abmeldungen / Gewerbeänderungsmitteilung

Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.

1. Online-Service verfügbar:

Sie können auch eine Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes komlett ONLINE erledigen! Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen dazu entsaprechende Antragsassistenten zur Verfügung.

Durch einen Klick auf eine der Auswahlmöglichkeiten erscheinen weitere Informationen zur gewählten ONLINE-Leistung.

Zur weiteren Vereinfachung der Verfahrensabwicklung ist das Wirtschafts-Service-Portal.NRW mit dem Servicekonto.NRW verknüpft, das – nur bei Verfahrenseinleitung durch natürliche Personen – genutzt werden kann. Bei einer Anmeldung zum Servicekonto.NRW brauchen persönliche Daten nicht für jedes Verfahren erneut eingegeben zu werden. Diese werden vielmehr automatisch aus dem Servicekonto.NRW in die Eingabemasken übernommen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die persönliche Antragshistorie aller über das Servicekonto.NRW eingeleiteten Verfahren einzusehen.

2. Klassische PDF-Dokumente:

Für diejenigen, die eher analog unterwegs sind, bieten wir im Bereich "Formulare / Satzungen etc." auch klassische PDF-Formulare zum Download an.

Mach's mit einem Online-Termin und ohne Wartezeit!

Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger einfach, bequem und zudem rund um die Uhr, einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen im Bürgerservice vereinbaren. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin - ohne Wartezeit!

HINWEIS:

Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden. Hinweis: Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei:

  • der Handwerkskammer,
  • oder Industrie- und Handelskammer.

Notwendige Unterlagen

Sollten Sie Sie die Anmeldung, Ummeldung, Änderung und Abmeldung eines Gewerbes auf dem herkömmlichen Wege im Bürgerbüro erledigen, sind die folgenden Unterlagen notwendig:

  • Kopie des Personalausweises oder des Passes mit aktueller Meldebescheinigung
  • Bei Handwerksbetrieben: Kopie der Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit: Kopie der Erlaubniserteilung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister einzutragenden Firmen: Kopie des Registerauszuges oder eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und Vollmachten aller Gesellschafter bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Beiträge/Gebühren/Steuern

  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro.

Ansprechpersonen

    Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

    (Bürgerservice & Meldewesen)
  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.:

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