Gewerbesteuer
Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes.
Gewerbesteuermessbetrag:
Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der hebeberechtigten Gemeinde mit dem Gewerbesteuermessbescheid mitgeteilt. Dieser Bescheid wird zusammen mit dem Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde dem Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter bekannt gegeben.
Befinden sich in mehreren Gemeinden Betriebstätten, so führt das Finanzamt eine Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages durch. Jede beteiligte Gemeinde erhält einen Zerlegungsanteil und setzt aufgrund des zugewiesenen Anteiles die Gewerbesteuer fest.
Festsetzung
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag/ Zerlegungsanteil multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Südlohn.
Vorauszahlungen werden entsprechend der letzten Veranlagung oder aufgrund vom Finanzamt zu erlassener Gewerbesteuermessbescheide für Vorauszahlungszwecke festgesetzt.
Die vierteljährlichen Vorauszahlungen für das laufende Jahr sind zum 15.2./ 15.5./ 15.8./ 15.11. des laufenden Jahres fällig.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 417 % (Stand: 2021).
Ansprechpersonen
- Frau Tegeler, Lorena
- Montag -Donnerstag
08.30 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.30 Uhr - Bürgerbüro durchgehend
Montag, Dienstag u. Donnerstag:
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
- Montag -Donnerstag
Formulare / Satzungen etc.:
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Informationen zum Coronavirus:

Coronavirus-Hotline der Gemeinde Südlohn: Tel-Nr.: 02862/582 99
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