Hundesteuer
Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Besonderheiten
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat, in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt dieser Kommune gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Besonderheiten zu großen Hunden und gefährlichen Hunden finden Sie bei der Hundehaltung.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen.
Notwendige Unterlagen
- Geburtsdatum / Alter des Hundes
- Datum der Haltung
- Datum der Haltung in Südlohn
- Rasse des Hundes
- Vorbesitzer (Vorname, Name, Anschrift)
Rechtliche Grundlagen
Hundesteuersatzung
Beiträge/Gebühren/Steuern
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund | 60,00 EUR / je Hund |
für den zweiten Hund | 86,00 EUR / je Hund |
für den dritten und jeden weiteren Hund | 106,00 EUR / je Hund |
für den ersten sog. gefährlichen Hund | 429,00 EUR / je Hund |
für jeden weiteren sog. gefährlichen Hund | 644,00 EUR / je Hund |
Ansprechpersonen
- Herr Zurhausen, Arndt
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Formulare / Satzungen etc.:
Verwandte Produkte / Dienstleistungen
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro