Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Wer ist wohngeldberechtigt und wie kann man Wohngeld beantragen? Hier finden Sie Informationen zum Wohngeld:
- Informationen zum Wohngeld des Landes NRW, u.a. wichtigen Fragen und Antworten zum Wohngeld, Ratschläge und Hinweise des Bundesbauministeriums zum Wohngeld und Wohngeldrechner NRW.
DIGITALER Wohngeld-Antrag:
Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können ab sofort einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.
Rechtliche Grundlagen
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Ausführliche Informationen finden Sie bei den Informationen zum Wohngeld des Landes NRW,
Ansprechpersonen
- Herr Windbrake, Dirk
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
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- Hundesteuer: An- und Abmeldung
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