Eheschließung: Anmeldung

Auf dem Weg...

...in die Ehe ist der erste Schritt die persönliche Anmeldung beim Standesamt.

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Ist eine/r der Verlobten verhindert, kann er den Partner bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen. Einen Vordruck dieser Vollmacht erhalten Sie im Standesamt. Sie finden ihn auch rechts unter "Formulare/Satzungen".

Dieser Vordruck - Vollmacht Anmeldung Eheschließung -kann am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruck werden. Die Vollmacht ist unterschrieben bei der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vorzulegen.

Sind beide Erklärende aus wichtigen Gründen verhindert, sich persönlich anzumelden, gibt das Standesamt Auskunft zum weiteren Verfahren.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Südlohn wohnen und trotzdem gern hier den Bund fürs Leben schließen wollen - kein Problem: Sie melden sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Südlohn heiraten möchten.

Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns Ihre Unterlagen übersenden.
Natürlich können Sie als Südlohner auch "fremdgehen" und auswärts heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung muss aber bei uns erfolgen.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen, d.h. sie zur Anmeldung mitbringen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung das Jawort geben können.

Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Notwendige Unterlagen

Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
  • beide Verlobte ihren Wohnsitz in Südlohn haben und
  • beide in Südlohn geboren sind.

Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein, nicht älter als 3 Monate):

  1. Wenn einer von Ihnen seinen/ihren Wohnsitz nicht in Südlohn hat, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als vier Wochen sein.
  2. Wenn Sie nicht in Südlohn geboren sind, brauchen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).
  3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen folgende Urkunden vorlegen:
    - eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
    - und eine aktuelle Eheurkunde, in der die Auflösung der Ehe und die aktuelle Namensführung eingetragen ist.
    Wenn Sie in Südlohn geheiratet haben, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie Sich bitte die entsprechende Urkunde dort.
  4. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch deren Geburtsurkunde mit. In der Urkunde sollten Sie beide als Eltern eingetragen sein.

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen - leider - weitere Unterlagen notwendig werden.

Sie sollten sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen, wenn...

...eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß.

...eine/r der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.

...eine/r der Verlobten adoptiert ist.

...eine/r der Verlobten mehrere Vorehen hatte.

...eine/r der Verlobten im Ausland geschieden worden ist.

...eine/r der Verlobten das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Beiträge/Gebühren/Steuern

Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung

  • wenn nur deutsches Recht beachtlich ist 40,00 Euro
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 Euro

plus Gebühren für weitere Leistungen.

Digitale Dienste im Bürgerservie und im Standeamt:

Die Gemeinde Südlohn stellt sich der Herausforderung des digitalen Wandels und ist auf dem Weg zur "Digitalen Kommune". Die vielfältigen Dienstleistungen der Gemeinde werden schon seit langen im Internet mit Informationen und notwendigen Formularen angeboten. Ziel der Verwaltung ist es jedoch, im Rahmen von E-Government, viele Dienstleistungen digital anzubieten.

Um den Service für die Bürgerinnen und Bürger dabei zu verbessern, hat die Gemeinde Südlohn E-Payment - das elektronische Bezahlen in Online Verfahren eingeführt. Damit können die Bürgerinnen und Bürger Online-Anträge, in denen E-Payment integriert ist, in einem Zuge ausführen, ohne weitere erforderliche Vorsprache im Bürgerbüro oder Bezahlung im Nachhinein.

Derzeit können bereits Urkunden aus dem Bereich des Standesamtes online angefordert und auch bezahlt werden. Nach Eingabe der jeweiligen notwenigen persönlichen Daten werden die Anfordernden auf die Online-Zahlplattform weitergeleitet. Dort kann zwischen fünf Bezahlmethoden ausgewählt werden. Es stehen zur Verfügung:

  • GiroPay,
  • Paypal und
  • MasterCard / VISA
  • SEPA-Lastschrift
  • paydirekt.

Bestellen und bezahlen Sie hier benötigte Urkunden:

 

Ansprechpersonen

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.:

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