Wohnung: Anmeldung

Wer eine neue Wohnung bezieht und vorher in einer anderen Stadt gemeldet war, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.

Grundsätzlich ist der Anmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status - Haupt-/Nebenwohnung.

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Notwendige Unterlagen

  • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von jeder anzumeldenden Person, falls nicht vorhanden Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Schriftliche Einzugsbestätigung durch den Wohnungsgeber - einen Vordruck für die Wohnungsgebungsbestätigung finden Sie im Vordrucksatz - (Mietvertrag genügt nicht)

Rechtliche Grundlagen

Meldegesetz NRW

Ansprechpersonen

    Anmeldung einer Wohnung

    (Bürgerservice & Meldewesen)
  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.:

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