Sie benötigen z.B. eine beglaubigte Kopie eines Zeugnisses?
Ablichtungen oder Abschriften von Dokumenten sowie Unterschriften können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Südlohn beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörden gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss.
Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger einfach, bequem und zudem rund um die Uhr, einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen im Bürgerservice vereinbaren. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin - ohne Wartezeit!
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.), die Sie jederzeit bei dem ausstellenden Standesamt beantragen können, dürfen nicht beglaubigt werden.
Abschriften dürfen nicht beglaubigt werden, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist.
Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen.
Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn Sie in Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro geleistet wird.
Über die unterschiedlichen Gebühren informiert Sie das Bürgerbüro.
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung