Beglaubigungen von Urkunden und Unterschriften

Sie benötigen z.B. eine beglaubigte Kopie eines Zeugnisses?

Ablichtungen oder Abschriften von Dokumenten sowie Unterschriften können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Südlohn beglaubigen lassen, wenn die beglaubigte Kopie einer Behörde bzw. einer Behörden gleichgestellten Stelle vorgelegt werden muss.

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Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger einfach, bequem und zudem rund um die Uhr, einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen im Bürgerservice vereinbaren. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin - ohne Wartezeit!

Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.), die Sie jederzeit bei dem ausstellenden Standesamt beantragen können, dürfen nicht beglaubigt werden.

 

Abschriften dürfen nicht beglaubigt werden, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist.

 

Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach § 129 BGB bedürfen.

 

Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn Sie in Gegenwart eines Mitarbeiters im Bürgerbüro geleistet wird.

Über die unterschiedlichen Gebühren informiert Sie das Bürgerbüro.

Ansprechpersonen

    Beglaubigungen von Urkunden und Unterschriften

    (Bürgerservice & Meldewesen)
  • Frau Drüner, Christiane

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.: