Reisepass / vorläufiger Reisepass
Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder ausserhalb der EU erforderlich. Über Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen im Bürgerbüro gerne. Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
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Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen.
Die Erstellung des Reisepasses erfogt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Dies dauert in der Regel 4 Wochen. Sollten Sie schon früher einen Reisepass benötigen, kann Ihnen auch ein Reisepass im Expressverfahren (Bearbeitung dauert i.d.R. 72 Stunden) ausgestellt werden. Sollte die Zeit auch hierfür nicht ausreichen, kann Ihnen ein vorläufiger (maschinenlesbarer) Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist dann 1 Jahr gültig. Zur Beantragung müssen zudem verbindliche Reisedaten vorliegen.
Wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ein Reisepass beantragt, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach ist der Pass 10 Jahr gültig.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder bisherigen Reisepass. Sollte kein altes Dokument vorhanden sein, ist die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienstammbuches erforderlich.
- 1 neues biometrietaugliches Lichtbild (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
- bei unter 18-jährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- bei Änderung des Namens
- durch Heirat: Eheurkunde
- durch Scheidung: Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt
Informationen über Biometrie in Reisepässen finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern.
Rechtliche Grundlagen
Beiträge/Gebühren/Steuern
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
- danach: 70,00 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro
- 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22,00 Euro
- 48-Seiten-Expresspass: zusätzlich 54,00 Euro
Wird ein Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragt, ist die doppelte Gebühr zu zahlen.
Ansprechpersonen
- Frau Drüner, Christiane
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Hemsing, Sabine
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Höing, Diana
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Weßling, Tanja
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Verwandte Produkte / Dienstleistungen
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Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürger*innen
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass, vorläufiger Reisepass
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