Führungszeugnis

Anträge auf Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") können von in Südlohn gemeldeten Personen im Rathaus gestellt werden.
 

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Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird im Bürgerbüro aufgenommen und weitergeleitet an das Bundeszentralregister in Bonn. In der Regel dauert es 10 - 14 Tage, bis dem Antragsteller das Zeugnis zugeschickt wird. Bei den Führungszeugnisanträgen wird nach den privaten (Belegart N), denen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) und nach den erweiterten unterschieden.  

Möchten Sie das Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen, die die Belegart "O" vorgeben, nennen Sie bitte die genaue Anschrift und den Verwendungszweck. Das Zeugnis wird dann vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde geschickt. 

Benötigen Sie das erweiterte Führungszeugnis legen Sie bitte eine schriftliche Aufforderung der Stelle vor, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.  

Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen:

Link:

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z. B. Personalausweis oder Pass;
  • ggf. Nachweis der Sorgeberechtigung (Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts für den allein sorgeberechtigten Elternteil bzw. Bestallungsurkunde des ggf. gerichtlich bestellten Betreuers),
  • bei Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde  ( Belegart O oder P ) Name, Anschrift, Aktenzeichen der Empfängerbehörde

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt ca. 2 Wochen (ohne Gewähr).

Rechtliche Grundlagen

§ 30 Bundeszentralregistergesetz

Beiträge/Gebühren/Steuern

  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13 Euro.
  • Für einen Versand per Fax wird eine weitere Gebühr von 2,50 Euro erhoben

Ansprechpersonen

  • Frau Drüner, Christiane

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung