Führungszeugnis
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird im Bürgerbüro aufgenommen und weitergeleitet an das Bundeszentralregister in Bonn. In der Regel dauert es 10 - 14 Tage, bis dem Antragsteller das Zeugnis zugeschickt wird. Bei den Führungszeugnisanträgen wird nach den privaten (Belegart N), denen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) und nach den erweiterten unterschieden.
Möchten Sie das Führungszeugnis bei einer Behörde vorlegen, die die Belegart "O" vorgeben, nennen Sie bitte die genaue Anschrift und den Verwendungszweck. Das Zeugnis wird dann vom Bundeszentralregister direkt an die angegebene Behörde geschickt.
Benötigen Sie das erweiterte Führungszeugnis legen Sie bitte eine schriftliche Aufforderung der Stelle vor, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen:
Link:
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z. B. Personalausweis oder Pass;
- ggf. Nachweis der Sorgeberechtigung (Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts für den allein sorgeberechtigten Elternteil bzw. Bestallungsurkunde des ggf. gerichtlich bestellten Betreuers),
- bei Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ( Belegart O oder P ) Name, Anschrift, Aktenzeichen der Empfängerbehörde
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt ca. 2 Wochen (ohne Gewähr).
Rechtliche Grundlagen
§ 30 Bundeszentralregistergesetz
Beiträge/Gebühren/Steuern
- Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13 Euro.
- Für einen Versand per Fax wird eine weitere Gebühr von 2,50 Euro erhoben
Ansprechpersonen
- Frau Drüner, Christiane
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Hemsing, Sabine
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Höing, Diana
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Herr Windbrake, Dirk
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Fundsachen
- Hundehaltung
- Begblaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro