Fahrzeuge: vorübergehende Außerbetriebsetzung

Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen/ abmelden?

Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen übernimmt das Bürgerbüro. Die Außerbetriebsetzung wird der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle mitgeteilt. Von dort aus werden der Zoll und die zuständige Haftpflichtversicherung über die Außerbetriebsetzung informiert.

Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Kennzeichen

Übrigens:

Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen nimmt auch der Kreis Borken sowie die Städte und Gemeinden im Kreis Borken vor (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt und Borken)

Beiträge/Gebühren/Steuern

7,50 EUR (Abmeldung eines Fahrzeugs)

Ansprechpersonen

    vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

    (Bürgerservice & Meldewesen)
  • Frau Drüner, Christiane

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Weßling, Tanja

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

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