Fahrzeuge: vorübergehende Außerbetriebsetzung
Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen/ abmelden?
Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen übernimmt das Bürgerbüro. Die Außerbetriebsetzung wird der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle mitgeteilt. Von dort aus werden der Zoll und die zuständige Haftpflichtversicherung über die Außerbetriebsetzung informiert.
Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Kennzeichen
Übrigens:
Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen nimmt auch der Kreis Borken sowie die Städte und Gemeinden im Kreis Borken vor (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt und Borken)
Beiträge/Gebühren/Steuern
7,50 EUR (Abmeldung eines Fahrzeugs)
Ansprechpersonen
- Frau Drüner, Christiane
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Hemsing, Sabine
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Höing, Diana
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Weßling, Tanja
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
(Bürgerservice & Meldewesen)Verwandte Produkte / Dienstleistungen
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro