Plakatierung

Für die Erlaubnis wird benötigt:

Formloser schriftlicher Antrag, mindestens 1 Woche vor Plakatierbeginn
mit Angabe von Plakatierungsbeginn und der Veranstaltung, die beworben werden soll.

Anträge die zu kurzfristig bzw. zu spät bei uns eingehen werden generell nicht genehmigt.

Wichtige Hinweise:

Die Plakate sind maximal 2 Tage nach Ablauf der Erlaubnis zu entfernen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalten wir uns vor die Plakate zu entfernen und Ihnen die uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Plakate die ohne Erlaubnis im Gemeindegebiet angebracht werden, werden von uns kostenpflichtig entfernt. Weiterhin werden wir ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 32 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Ansprechpersonen

  • Herr Lüke, Matthias

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung