Plakatierung
Für die Erlaubnis wird benötigt:
Formloser schriftlicher Antrag, mindestens 1 Woche vor Plakatierbeginn
mit Angabe von Plakatierungsbeginn und der Veranstaltung, die beworben werden soll.
Anträge die zu kurzfristig bzw. zu spät bei uns eingehen werden generell nicht genehmigt.
Wichtige Hinweise:
Die Plakate sind maximal 2 Tage nach Ablauf der Erlaubnis zu entfernen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalten wir uns vor die Plakate zu entfernen und Ihnen die uns entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Plakate die ohne Erlaubnis im Gemeindegebiet angebracht werden, werden von uns kostenpflichtig entfernt. Weiterhin werden wir ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Rechtliche Grundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 32 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ansprechpersonen
- Herr Lüke, Matthias
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro