Sondernutzungen und Gestattungen im öffentlichen Straßenraum
Der Gebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet, sogenannter Gemeinbrauch.
Geht die Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche jedoch über den Gemeinbrauch hinaus bzw. wird dieser beeinträchtigt, so liegt eine Sondernutzung vor.
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
- Informations- und Verkaufsständen,
- das Aufstellen von Containern und Gerüsten sowie die vorübergehende Lagerung von Baumaterialien auf dem Gehweg,
- das Aufstellen und Anbringen von Hinweis- und Werbetafeln,
- Außengastronomie und Warenauslagen.
Die Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. In Ortsdurchfahrten bedarf sie der Erlaubnis der Gemeinde; soweit die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde erteilen.
Notwendige Unterlagen
- formaler Antrag
- evtl. Erläuterungen, Pläne, Zeichnungen und andere Unterlagen zur Verdeutlichung
Rechtliche Grundlagen
- § 18 Straßen- und Wegegesetz NW
Beiträge/Gebühren/Steuern
Die Gebühren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung, der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW oder einer sonstigen Gebührenverordnung (SonGebV bei Bundesfernstraßen, SGebV LStr,NW bei Landesstraßen).
Ansprechpersonen
- Herr Lüke, Matthias
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Formulare / Satzungen etc.:
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro