Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
Umzüge / Absperrmaßnahmen auf öffentlichen Straßen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straßen bzw. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen
Wer kann einen Antrag beantragen?
Grundsätzlich kann jede Person oder Gruppierung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straße bzw. einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen stellen.
Wie ist der Antrag zu beantragen?Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als zwingende Anlage ist eine grafische Darstellung der Wegstrecke anhand eines Lageplanes beizufügen. Für die Erteilung einer Genehmigung eines Umzuges wird eine Gebühr in Höhe von 40 Euro veranlagt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen wird eine Gebühr veranlagt.
Ansprechpersonen
- Herr Lüke, Matthias
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Fundsachen
- Hundehaltung
- Begblaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro