Gebühren für Gewässerunterhaltung
Die folgenden Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Gemeinde Südlohn werden unterhalten:
- Untere Schlinge
- Kalkbach
- Wellingbach
- Rheder Bach
- Obere Schlinge
Gebührenpflichtig für den in § 2 der Gewässersatzung genannten Unterhaltungsaufwand sind die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. Der Wechsel des Eigentums ist anzuzeigen.
Beiträge/Gebühren/Steuern
Der jährliche Gebührensatz beträgt je Hektar versiegelter Fläche 312,14 € und je Hektar unversiegelter Fläche 2,84 €.
Ansprechpersonen
- Herr Zurhausen, Arndt
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Formulare / Satzungen etc.:
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro