Gebühren für Gewässerunterhaltung

Die folgenden Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Gemeinde Südlohn werden unterhalten:

  •     Untere Schlinge
  •     Kalkbach
  •     Wellingbach
  •     Rheder Bach
  •     Obere Schlinge

Gebührenpflichtig für den in § 2 der Gewässersatzung genannten Unterhaltungsaufwand sind die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. Der Wechsel des Eigentums ist anzuzeigen.

Beiträge/Gebühren/Steuern

Der jährliche Gebührensatz beträgt je Hektar versiegelter Fläche 312,14 € und je Hektar unversiegelter Fläche 2,84 €.

Ansprechpersonen

  • Herr Zurhausen, Arndt

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.: