Gebühren für Gewässerunterhaltung
Die folgenden Wasser- und Bodenverbände im Gebiet der Gemeinde Südlohn werden unterhalten:
- Untere Schlinge
- Kalkbach
- Wellingbach
- Rheder Bach
- Obere Schlinge
Gebührenpflichtig für den in § 2 der Gewässersatzung genannten Unterhaltungsaufwand sind die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt. Der Wechsel des Eigentums ist anzuzeigen.
Beiträge/Gebühren/Steuern
Jährlicher Gebührensatz pro Hektar Verbandsgebiet der Wasser- und Bodenverbände
- Untere Schlinge: 15,90 €
- Wellingbach: 13,60 €
- Obere Schlinge: 23,50 €
- Kalkbach: 15,00 €
- Rheder Bach
Die Mindestgebühr beträgt 2,50 € jährlich
Ansprechpersonen
- Frau Tegeler, Lorena
- Montag -Donnerstag
08.30 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.30 Uhr - Bürgerbüro durchgehend
Montag, Dienstag u. Donnerstag:
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
- Montag -Donnerstag
Formulare / Satzungen etc.:
Informationen zum Coronavirus:

Coronavirus-Hotline der Gemeinde Südlohn: Tel-Nr.: 02862/582 99
Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.