Straßenanliegerbescheinigung
Banken und andere Finanzierungsinstitute benötigen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bauvorhaben häufig eine Bescheinigung, dass der öffentliche Zugang zu dem Baugrundstück rechtlich gesichert ist.
Ebenso wird diese Bescheinigung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauordnungsbehörde angefordert.
Zu unterscheiden ist davon die Bescheinigung über bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Erschließungsbeiträge.
Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
Ansprechpersonen
- Frau Küpers, Birgit
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro