Straßenanliegerbescheinigung
Banken und andere Finanzierungsinstitute benötigen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bauvorhaben häufig eine Bescheinigung, dass der öffentliche Zugang zu dem Baugrundstück rechtlich gesichert ist.
Ebenso wird diese Bescheinigung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauordnungsbehörde angefordert.
Zu unterscheiden ist davon die Bescheinigung über bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Erschließungsbeiträge.
Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
Ansprechpersonen
- Frau Küpers, Birgit
- Montag -Donnerstag
08.30 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.30 Uhr - Bürgerbüro durchgehend
Montag, Dienstag u. Donnerstag:
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und jederzeit nach Vereinbarung
- Montag -Donnerstag
Informationen zum Coronavirus:

Coronavirus-Hotline der Gemeinde Südlohn: Tel-Nr.: 02862/582 99
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