De-Mail (Zugangseröffnung)

Erklärung zur Zugangseröffnung nach § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW.

Bei der Kommunikation über E-Mail ist zu beachten, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden können. Deshalb sind vertrauliche Daten zu verschlüsseln oder auf einem anderen Wege zu übermitteln.

 Standard E-Mail:

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass der Datenaustausch per "normaler" E-Mail zur Zeit unverschlüsselt stattfindet.

Erreichbarkeit über De-Mail

Ab sofort können Sie uns über folgende Adresse auch per De-Mail erreichen:

gemeinde@suedlohn.de-mail.de

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels De-Mail:

Die Übermittlung von De-Mails an die Gemeinde Südlohn ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Gemeinde Südlohn eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Gemeinde Südlohn versandt, so ist zu beachten, dass die Gemeinde Südlohn nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell untersützt:

Für Dokumente:

- PDF (Portable Document Format)

Für Bilder:

- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF)
- PNG (Portable Network Graphics)
- TIFF (Tagged Image File Format)

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (z. B. mit den Dateiendungen *.exe und *.bat sowie Office-Dateien mit Makros) werden von der Gemeinde Südlohn nicht entgegengenommen. Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Gemeinde Südlohn übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimmte Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.

Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption "absenderbestätigt" gewählt wurde.

3. Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollte Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

Wie funktioniert De-Mail?

Mit der De-Mail können Sie elektronische Nachrichten so einfach versenden, wie Sie es von der E-Mail gewöhnt sind.

Sie richten sich bei zugelassenen Anbieterinnen und Anbietern für die De-Mail ein Konto ein. Zugelassene Anbieterinnen und Anbieter finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Wenn Sie eine De-Mail-Adresse einrichten möchten, müssen Sie sich einmalig persönlich identifizieren. Dies können Sie mit dem elektronischen Identitätsnachweis im neuen Personalausweis oder im elektronischen Aufenthaltstitel erledigen. Auf Nachfrage können Sie sich auch von den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Unternehmen persönlich identifizieren lassen.

Warum De-Mail?

De-Mail ist ein elektronisches Kommunikationsmittel, welches auf der E-Mail-Technik basiert. Mit De-Mail können Nachrichten und Dokumente vertraulich, sicher und nachweisbar über das Internet versendet und empfangen werden. Zusätzlich gibt es Sende- und Empfangsbestätigungen, so dass Sie zum Beispiel auch Einschreiben elektronisch versenden können. Mit der De-Mail soll ein elektronisches Gegenstück zur heutigen Briefpost etabliert werden.

Allgemeine Informationen

Informationen zu technischen wie rechtlichen Hintergründung sowie eine Übersich häufig gestellter Fragen (FAQ), erhalten Sie bei der Beautragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

Sollten Sie Fragen zur DE-Mail haben, wenden Sie sich bitte an:

Joachim Ostendorf
joachim.ostendorf@suedlohn.de
Tel.: 02862-582-82

Rechtliche Grundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

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