Bürgergeld (SGB II)

Das Wichtigste in Kürze

Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums.
Bürgergeld wird beispielsweise oft im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt, wenn weiterhin Unterstützung notwendig ist. Bürgergeld können Sie auch bekommen, wenn Sie noch nie gearbeitet oder ein geringes Einkommen haben. Für Bürgergeld sind die Jobcenter zuständig. 

Ein Anspruch auf Bürgergeld setzt im Wesentlichen voraus, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Dies ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so verankert. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. 

Hilfebedürftig sind Sie, wenn Ihr Vermögen und Einkommen nicht reicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten.