Steuern und Gebühren

Grundbesitzabgaben sind Grundsteuer und Benutzungsgebühren  (für die Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung und Straßenreinigung), welche von Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und ggfls. Wohnungs- oder Teileigentümern erhoben werden.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt nach Bewertung des Steuergegenstandes durch das zuständige Finanzamt. Die Benutzungsgebühren, das sind Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, Abfallentsorgungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren, werden für entsprechende Leistungen der Gemeinde gefordert.

Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen werden nach den örtlichen Verhältnissen unter Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften ermittelt und mit dem Grundbesitzabgabenbescheid gefordert. Hebesätze und Gebührensätze sind durch Satzungen bestimmt, die durch den Rat der Gemeinde Südlohn beschlossen wurden.

Die Grundsteuerhebesätze betragen ab dem Erhebungszeitraum 2021
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300% für die Grundstücke (Grundsteuer B) 490%

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 417 %