Alters- und Ehejubiläen

Glückwünsche und Ehrungen durch die Gemeinde Südlohn

Unsere drei stellvertretenden Bürgermeister überbringen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Südlohn persönlich die Glückwünsche und ein Präsent im Namen von Rat und Verwaltung anlässlich ihrer Ehe- oder Altersjubiläen.

Es wird gratuliert zu nachfolgenden Ehejubiläen:

  • Goldene Hochzeit (50 Jahre)
  • Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
  • Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
  • Gnadenhochzeit (70 Jahre)
  • Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
  • Eichenhochzeit (80 Jahre)

Es wird vorher bei den Bürgerinnen und Bürgern angefragt, ob Sie einen Besuch am Ehrentag wünschen.

Bei Altersjubilaren :

  • 80. und 85. Lebensjahr mit einem Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
  • 91., 92., 93. und 94. Lebensjahr mit einem Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
  • 90., 95. Lebensjahr und zu jedem weiteren Lebensjahr durch einen persönlichen Gratulationsbesuch von einem der drei stellvertretenden Bürgermeistern.

 

Rechtliche Grundlagen

Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen, RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 30.11.1982 -
 I B 2 - 170 - 1/70

Ansprechpersonen

  • Frau Brand, Susanne

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung