Abwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm jährlich 3,20 Euro. (Stand: 2024)
Es werden bei der Schätzung der Wassermenge folgende Pauschalwerte angesetzt:
Haushalte mit 1 - 3 Personen | 160 l je Tag und Person |
Haushalte mit 4 - 5 Personen | 130 l je Tag und Person |
Haushalte mit 6 und mehr | 110 l je Tag und Person |
Die Niederschlagswassergebühr beträgt pro angefangene 100 m² bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte sowie in die öffentliche Abwasseranlage abflusswirksame Grundstücksfläche 0,13 € / m².
Sofern Regenwasser von diesen Flächen in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet wird, werden 0,54 €/m² erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Entwässerungssatzung, Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung
Ansprechpersonen
- Frau Kondring, Lorena
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Formulare / Satzungen etc.:
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundehaltung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro