Umwelt

An wen wende ich mich bei Lärm- o. Geruchsbelästigung?

Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm oder Gerüche gestört. Als Verursacher solcher Belästigungen kommen verschiedene Quellen wie z.B. Industrie und Gewerbe, der Straßenverkehr, Flugverkehr, Baulärm etc. in Betracht. Je nachdem durch welche Lärm- oder Geruchsquelle Sie sich gestört fühlen, finden Sie nachfolgend Ihren Ansprechpartner:

Im akuten Fall, insbesondere in Zeiten außerhalb der öffentlichen Dienststunden wenden Sie sich bitte über den Polizei-Notruf 110 an Ihre nächste Polizeidienststelle.

Wenn die Ursache bei einem Gewerbe- oder Industriebetrieb, einer Baustelle oder bei Sport- und Freizeitanlagen (Dauerbetrieb) liegt, ist das Staatliche Umweltamt (ehemals Gewerbeaufsichtsamt) zuständig:
Ab dem 01. Januar 2007 ist das Amt im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform des Landes NRW neu organisiert und damit Teil der Bezirksregierung Münster (Ansprechpartner , Aufgaben)

Sofern die Belästigung von einer Gaststätte, von Ihrer Nachbarschaft (Feten, Rasenmäher, etc. ...) oder von Veranstaltungen auf Straßen und Plätzen (Veranstaltungslärm) ausgeht, ist das Ordnungsamt, Tel. 02862-58230 oder 0171/3616305 zuständig.

Weitere Informationen: https://www.umweltportal.nrw.de/


Ansprechpersonen

  • Frau Drüner, Christiane

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Weßling, Tanja

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Herr Lüke, Matthias

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.: