Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder ausserhalb der EU erforderlich. Über Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen im Bürgerbüro gerne. Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger einfach, bequem und zudem rund um die Uhr, einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen im Bürgerservice vereinbaren. Buchen Sie jetzt Ihren individuellen Termin - ohne Wartezeit!
Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen.
Die Erstellung des Reisepasses erfogt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Dies dauert in der Regel 4 Wochen. Sollten Sie schon früher einen Reisepass benötigen, kann Ihnen auch ein Reisepass im Expressverfahren (Bearbeitung dauert i.d.R. 72 Stunden) ausgestellt werden. Sollte die Zeit auch hierfür nicht ausreichen, kann Ihnen ein vorläufiger (maschinenlesbarer) Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist dann 1 Jahr gültig. Zur Beantragung müssen zudem verbindliche Reisedaten vorliegen.
Wird bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ein Reisepass beantragt, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach ist der Pass 10 Jahr gültig.
Informationen über Biometrie in Reisepässen finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern.
Wird ein Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragt, ist die doppelte Gebühr zu zahlen.
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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