Ruhender Verkehr

Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, wo Halten und Parken mit Fahrzeugen im Straßenverkehr zulässig ist.

Aufgabe der Gemeinde ist die Überwachung der Einhaltung von Ge- und Verboten im ruhenden Verkehr, einschließlich Ahndung und Beseitigung der Verstöße.

Die Außendienstmitarbeiter/innen der Gemeinde stellen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Parken ohne Parkscheibe fest.

Die Höhe des Verwarnungs- und Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegt nicht im Ermessen des zuständigen Mitarbeiters der Gemeinde Südloohn.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen.

Ansprechpersonen

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung