BaföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Das eigene Studien- und Berufszielunabhängig von den Eltern erreichen? Das geht mit BAföG, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dabei wird die eine Hälfte der Förderung als Zuschuss geleistet, die andere ist ein zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. So haben alle die Chance, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.

Schon gewusst?
Auch Studierende aus dem Ausland können BAföG bekommen – zum Beispiel EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Geflüchtete anerkannt sind, sowie deren Familienangehörige. → § 8 BAföG, Stichwort Staatsangehörigkeit.

Übrigens
BAföG gibt es nicht nur für ein Studium in Deutschland: Die Unterstützung wird auch gezahlt, wenn man ganz oder teil weise in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz studiert. Und: Auch in Nicht-EU-Ländern ist eine Förderung zumindest für einen Teil des Studiums möglich.