Denkmalschutz

Städte und Gemeinden, die mit alten Gebäuden und romantischen Straßen und Plätzen ein charakteristisches Bild aufweisen, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Was alt ist, ist dennoch nicht gleich schön, erhaltenswert oder gar denkmalwert. Um lebensfähig zu bleiben, müssen Städte und Gemeinden erneuert, alte Gebäude durch Neubauten ersetzt, erhaltenswerte oder denkmalwerte durch Sanierung und neue Nutzungen dem heutigen Lebensstandard angepasst werden.

Dem Denkmalschutz kommt dabei die Aufgabe zu, aus den Bestandteilen einer Stadt Wertvolles herauszufiltern, seine Bedeutung für die Öffentlichkeit zu definieren und für seine Erhaltung zu sorgen. Im Rahmen des Unterschutzstellungsverfahrens werden Denkmäler - nach Baudenkmälern, Denkmalbereichen, Beweglichen Denkmälern und Bodendenkmälern unterschieden - in die Denkmalliste eingetragen.

Durch den Denkmalschutz werden die Eigentumsrechte der Denkmaleigentümer beschränkt. Deshalb werden Entscheidungen auf der Rechtsgrundlage des Denkmalschutzgesetzes getroffen. Dadurch erfahren Betroffene Rechtschutz und sind vor Willkürhandlungen der Behörden geschützt. Allerdings können die Behörden den Denkmalschutz auch gegen den Willen der Eigentümer durchsetzen.

Neben dem Denkmalschutz regeln Erhaltungssatzungen, manchmal in Kombination mit Gestaltungssatzungen, das städtebauliche Erscheinungsbild einer Straße, einer Siedlung oder eines Stadtviertels. Dabei steht nicht die Erhaltung eines Geschichtsdokumentes im Vordergrund, sondern die Bewahrung des charakteristischen Stadtbildes in seinem typischen Erscheinungsbild.

Denkmäler der Gemeinde Südlohn finden Sie hier.

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  • Herr Vahlmann, Dirk

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