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Fischereiwesen/Fischerprüfung

Details

Die untere Fischereibehörde beim Kreis Borken ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen. Sie ist insbesondere zuständig für die Durchführung der Fischerprüfung. 

Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Sie findet im November eines jeden Jahres bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Borken statt. Der genaue Termin wird zwei Monate vor Prüfungsbeginn im Amtsblatt bekannt gegeben. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind dann spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.

Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk (Kreis, kreisfreie Stadt) der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.

Hinweise

Als zu empfehlende Prüfungsvorbereitung bieten sich die Vorbereitungslehrgänge der örtlichen Fischereivereine an, die ca. 8 - 10 Wochen vor Prüfungsbeginn durchgeführt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Kurs.