OZG Online-Zugangs Gesetz

Beim OZG geht es um Verwaltungsleistungen, die digitalisiert werden, aber dafür wird auch eine Infrastruktur benötigt, die eine sichere, zuverlässige und effiziente Bereitstellung der Leistungen ermöglicht. Daher ist eine enge Zusammenarbeit verschiedener Akteure und Institutionen notwendig. Ihr gemeinsames Ziel: Eine moderne Verwaltung, die sich am Bedarf und den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert.

Rechtliche Grundlagen

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Ansprechpersonen

  • Herr Lask, Markus

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

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