OZG Online-Zugangs Gesetz
Beim OZG geht es um Verwaltungsleistungen, die digitalisiert werden, aber dafür wird auch eine Infrastruktur benötigt, die eine sichere, zuverlässige und effiziente Bereitstellung der Leistungen ermöglicht. Daher ist eine enge Zusammenarbeit verschiedener Akteure und Institutionen notwendig. Ihr gemeinsames Ziel: Eine moderne Verwaltung, die sich am Bedarf und den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert.
Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Ansprechpersonen
- Herr Lask, Markus
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Verwandte Produkte / Dienstleistungen
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro