Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Wer ist wohngeldberechtigt und wie kann man Wohngeld beantragen? Hier finden Sie Informationen zum Wohngeld:
DIGITALER Wohngeld-Antrag:
Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können ab sofort einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Ausführliche Informationen finden Sie bei den Informationen zum Wohngeld des Landes NRW,
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung