Wohngeld

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Wer ist wohngeldberechtigt und wie kann man Wohngeld beantragen? Hier finden Sie Informationen zum Wohngeld:

Wohngeldrechner des Landes NRW:
Die Gemeinde Südlohn empfiehlt vor Antragstellung online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruches auf Wohngeld zu berechnen und, falls ein Anspruch ermittelt wurde, anschließend die Daten online an die Wohngeldstelle zu übermitteln. 
 

DIGITALER Wohngeld-Antrag:
Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können ab sofort einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.

 
Am PC ausfüllbare Antragsvordrucke:
Sie können Wohngeld auch mit Hilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann an die Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde gesandt werden, in der die Wohnung liegt.
 

 

Rechtliche Grundlagen

Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.

Ausführliche Informationen finden Sie bei den Informationen zum Wohngeld des Landes NRW,

Ansprechpersonen

  • Herr Windbrake, Dirk

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

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