Kindererziehungszeiten
Ermittlung von Kindererziehungszeiten zur Berechnung von Rentenansprüchen
Voraussetzungen
Erziehung eines Kindes vor Vollendung des 10. Lebensjahres.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde der Mutter (und ggf. des Vaters), - Geburtsnachweis des Kindes, - eventuell Sterbeurkunde des Kindes, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben ist, - Bankverbindung.
Rechtliche Grundlagen
§§56, 57, 294 -299 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
Ansprechpersonen
- Herr Windbrake, Dirk
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Informationen zum Coronavirus:

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