Familienpass

Allgemeines

Mit dem Familienpass erkennt die Gemeinde Südlohn die persönliche Lebenssituation der Familien an. Er dient durch bestimmte Vergünstigungen der finanziellen Entlastung von Familien. Mit dem Pass soll ein weiterer Beitrag zur Förderung der Familienfreundlichkeit in der Gemeinde Südlohn geleistet werden.

Der Familienpass wird als Pass für die gesamte Familie mit den persönlichen Daten aller anspruchsberechtigten Familienmitglieder ausgestellt. Er ist nur gültig in Verbindung mit einem Reisepass, Personal-, Kinder- oder Schülerausweis. Der Pass ist nicht übertragbar; Veränderungen haben seine Ungültigkeit zur Folge. Er ist bei Missbrauch einzuziehen.

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Anspruchsberechtigte und Anspruchsvoraussetzungen

Der Familienpass wird unabhängig von der Höhe des Einkommens und nur auf Antrag bei der Gemeinde (BürgerService) ausgestellt. Anspruchsberechtigt, den Familienpass zu erhalten, sind

  1. Familien/eingetragene Lebenspartnerschaften mit zwei und mehr Kindern,die Kindergeld erhalten,
  2. Alleinerziehende mit einem oder mehr Kindern, die Kindergeld erhalten,
  3. Familien mit einem behinderten Kind (ab einem GdB von mindestens 50 %),

 die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Südlohn haben.

Wird für Jugendliche über 18 Jahre noch Kindergeld gezahlt, ist bei der Antragstellung ein entsprechender Nachweis über die Zahlung von Kindergeld erforderlich.

Kinder werden berücksichtigt, soweit sie mit dem/der Antragsteller/in in häuslicher Gemeinschaft leben und für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Gültigkeitsdauer

Für Familien mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren gilt der Pass bis zum Ende des Jahres, in dem das älteste Kind 18 Jahre alt wird.

Darüber hinaus kann eine Verlängerung beantragt werden, falls weiterhin für zwei oder mehr Kinder Kindergeld gezahlt wird. In diesem Fall gilt die Verlängerung jeweils bis zum Ende des auf die Antragstellung laufenden Jahres. Sofern dann weiterhin Kindergeld für mindestens zwei Kinder gezahlt wird, kann der Pass anschließend bei Vorlage des neuesten Kindergeldbescheides um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Bei Alleinerziehenden gilt der Familienpass jeweils für ein Jahr und kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Für Familien mit einem behinderten Kind gilt der Familienpass bis zum Ende des Jahres, in dem das Kind 18 Jahr alt wird. Eine Verlängerung ist bei nachgewiesener Kindergeldberechtigung längstens bis zur Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII möglich.

Umfang der Vergünstigungen

 Der Familienpass bietet folgende Vergünstigungen:

  1. Ermäßigungen bei den Eintrittspreisen für gemeindliche Veranstaltungen,
  2. Ermäßigung der Teilnehmerentgelte der Volkshochschule aktuelles forum gem. Entgeltordnung.

Die Ermäßigungen gelten für Eltern und Kinder.

Der Familienpass der Gemeinde Südlohn wird teilweise auch von anderen Städten und Gemeinden im Kreis Borken anerkannt. Die Gewährung entsprechender Vergünstigungen ist jeweils vor Ort zu erfragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Zurzeit können u.a. in folgenden Einrichtungen Vergünstigungen genutzt werden:

  1. Ermäßigter Eintritt zum „Bahia“ – Das Bocholter Inselbad,
  2. Ermäßigung der Teilnehmerentgelte der Volkshochschule Borken.
Mehr finden Sie in der Übersicht der Rabattierungen für den Familienpass.

Der Familienpass kann formlos im Bürgerbüro der Gemeinde Südlohn, Tel. 02862/582-0 oder buergerbuero@suedlohn.de, beantragt werden.

 

Ansprechpersonen

  • Frau Drüner, Christiane

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.:

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