Konzessionen/Erlaubnissen (Gaststättenerlaubnis)

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Wer eine Gaststätte eröffnen möchte, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Gemeinde Südlohn. Diese ist von der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Wirtes, aber auch von der baulichen Eignung des in Aussicht genommenen Objektes abhängig.

Für den Betrieb einer Gaststätte ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz notwendig. Die Erlaubnis wird personen- und objektbezogen.

Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung nach § 2 GastG
  • Führungszeugnis der Vorlage bei einer Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • aktuelle steuerliche Bescheinigung des Finanzamtes
  • Pachtvertrag oder Eigenumsnachweis
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Vorschriften (Unterrichtsnachweis)
  • Für die Zubereitung von Speisen: Bescheinigung über Belehrung des Fachbereichs Gesundheit nach § 43 Abs 1 Nr 1 Infektionsschutzgesetz
  • Bau- und Schnittzeichnung sowie Baubeschreibung und Nutzflächenberechnung in zweifacher Ausfertigung
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie des Steueramts der Gemeindeverwaltung

 

Juristische Personen (z.B. GmbH)

müssen zusätzlich beifügen:

  • Handelsregisterauszug
  • Zuverlässigkeitsnachweise für jeden vertretungsberechtigten Geschäftsführer und für die Gesellschaft als juristische Person

Personengesellschaften

müssen zusätzlich beifügen:

  • Zuverlässigkeitsnachweise für jeden Gesellschafter

In Einzelfällen sind noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

Gaststättengesetz

Beiträge/Gebühren/Steuern

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird mit Antragstellung als Sicherheitsleistung fällig. Je nach Betriebsart und Größe der Gaststätte werden Gebühren zwischen 160,- EUR und 5.000,- EUR erhoben.

Ansprechpersonen

    Gaststättenerlaubnis

    (Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)
  • Herr Lüke, Matthias

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.:

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