Konzessionen/Erlaubnissen (Gaststättenerlaubnis)
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Wer eine Gaststätte eröffnen möchte, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Gemeinde Südlohn. Diese ist von der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Wirtes, aber auch von der baulichen Eignung des in Aussicht genommenen Objektes abhängig.
Für den Betrieb einer Gaststätte ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz notwendig. Die Erlaubnis wird personen- und objektbezogen.
Zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Volksfeste, Schützenfeste und Sportveranstaltungen, kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung nach § 2 GastG
- Führungszeugnis der Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- aktuelle steuerliche Bescheinigung des Finanzamtes
- Pachtvertrag oder Eigenumsnachweis
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Vorschriften (Unterrichtsnachweis)
- Für die Zubereitung von Speisen: Bescheinigung über Belehrung des Fachbereichs Gesundheit nach § 43 Abs 1 Nr 1 Infektionsschutzgesetz
- Bau- und Schnittzeichnung sowie Baubeschreibung und Nutzflächenberechnung in zweifacher Ausfertigung
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie des Steueramts der Gemeindeverwaltung
Juristische Personen (z.B. GmbH)
müssen zusätzlich beifügen:
- Handelsregisterauszug
- Zuverlässigkeitsnachweise für jeden vertretungsberechtigten Geschäftsführer und für die Gesellschaft als juristische Person
Personengesellschaften
müssen zusätzlich beifügen:
- Zuverlässigkeitsnachweise für jeden Gesellschafter
In Einzelfällen sind noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
Gaststättengesetz
Beiträge/Gebühren/Steuern
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird mit Antragstellung als Sicherheitsleistung fällig. Je nach Betriebsart und Größe der Gaststätte werden Gebühren zwischen 160,- EUR und 5.000,- EUR erhoben.
Ansprechpersonen
- Herr Lüke, Matthias
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Gaststättenerlaubnis
(Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)Formulare / Satzungen etc.:
Verwandte Produkte / Dienstleistungen
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundehaltung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro