Ortsrecht online
Das Ortsrecht sind die Satzung und ordnungsbehördlichen Verordnung für die Gemeinde Südlohn.
Satzung werden vom Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung beschlossen und bekanntgemacht. Nach der Gemeindeordnung NRW haben Gemeinden das Recht bestimmte örtliche Angelegenheit im Rahmen des Gesetzes selbst zu regeln. Zum Ortsrecht gehören auch verschiedene Gebührensatzungen für Dienstleistungen und für die Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde Südlohn.
Ordnungsbehördliche Verordnungen werden von der Gemeinde erlassen und regelt Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese werden ebenfalls vom Rat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht.
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Ansprechpersonen
- Herr Lask, Markus
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Ortsrecht
(Fachbereich Zentrale Dienste und Zentrale Steuerung)Häufig gefragte Dienstleistungen:
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Coronavirus-Hotline der Gemeinde Südlohn: Tel-Nr.: 02862/582 99
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