Bestattungsbeihilfe (Heimbewohner)

Bewilligung und Ablehnung von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten von Heimbewohnern; insbesondere Überprüfung der Verpflichteten

Besonderheiten

Hilfestellung und Auskünfte erhalten Sie vom zuständigen Kreissozialamt und von den jeweiligen Heimverwaltungen.

Mehr Informationen und ein Online- Formular finden Sie auf dieser Seite des Finanzministerums NRW.

Rechtliche Grundlagen

§ 74 SGB XII, § 11 Abs. 1 BVO