Gleichstellungsangelegenheiten

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin.“ (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Trotz der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sieht die gesellschaftliche Wirklichkeit heute immer noch anders aus. Frauen und Männer müssen die Möglichkeit erhalten, familiäre Aufgaben und die Erwerbstätigkeit ohne berufliche Nachteile vereinbaren zu können. Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt bei allen Fragen rund um das Thema „Gleichstellung von Frau und Mann“. Sie setzt sich im Rahmen ihrer Aufgabenstellung dafür ein, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen und die gleichberechtigte Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu fördern.

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt in Fragen der Gleichstellung sowohl die Interessen der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung als auch die der Bürgerinnen und Bürger. Sie informiert auch über weitergehende spezielle Beratungs-, Hilfs-  und Unterstützungsangebote.

Insbesondere setzt Sie sich die Gleichstellungsbeauftragte dafür ein, dass bei der Gemeindeverwaltung in allen Bereichen die Belange von Frauen berücksichtigt werden und im Rahmen der gemeindlichen Personalentwicklung die Forderung der Chancengleichheit berücksichtigt wird.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2
  • Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrheinwestfalen (LGG NRW)
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen § 5

Ansprechpersonen

    Gleichstellungsbeauftragte

    (Gleichstellung von Frau und Mann)
  • Frau Dudarski, Ute

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.: