Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum: Abwicklung

Beschreibung

Bei der Durchführung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt.

In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von der ausführenden Baufirma eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss die Maßnahme von der Baufirma eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung beizufügen.

Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel 2 Wochen zuvor, bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen

Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen erteilt gemäß §§ 45,46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Dies ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Borken.

Grundsätzlich ist nur die Straßenverkehrsbehörde für Verkehrsregelungen zuständig.

Zuständige Stellen können jedoch hiervon abweichend auch die verschiedenen Baulastträger sein, nämlich dann, wenn sie Baumaßnahmen an eigenen Straßen durchführen.

Notwendige Unterlagen

Es ist ein Antrag  bei der Straßenverkehrsbehörde Kreis Borken zu stellen.
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben bzw. Unterlagen notwendig

  1. Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straßenname)
  2. Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
  3. Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind
  4. Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)
  5. Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
  6. vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
  7. Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
  8. soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Ungültigmachen
  9. verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname, Mobiltelefon
  10. Lageplan und Verkehrszeichenplan
  11. bei Lichtsignalanlagen (Baustellenampeln): zusätzlich Signalplan und -zeitenplan
  12. bei Vollsperrung mit Umleitungen: Lageplan über die Umleitungsstrecken mit der zusätzlichen Beschilderung im Verlauf der Umleitungsstrecke.

Rechtliche Grundlagen

§§ 45,46 Straßenverkehrsordnung

Beiträge/Gebühren/Steuern

Die Kosten belaufen sich auf 10,20 bis 767,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelenheit.

Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar oder unvollständig sind, oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird.

Ansprechpersonen

    Baustellen, Gefahrguttransport

    (Straßen, Grünanlagen)
  • Herr Lüke, Matthias

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung