Überwachung von Gewerbebetrieben und Gaststätten
Die Gewerbeüberwachung dient mit dem Vorhalten einer Gewerbekartei zunächst der vollständigen Kenntnis über die ortsansässigen Gewerbebetriebe. Darüber hinaus wird jedoch mit der Gewerbeüberwachung eine schnelle und zielgerichtete Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit, der Verbraucher- und Jugendschutz sowie der Schutz von Gästen, Nachbarn und Beschäftigten bei der Ausübung eines Gewerbebetriebes beabsichtigt.
Rechtliche Grundlagen
- Gewerbeordnung
- Gaststättengesetz
- Getränkeschankanlagenverordnung
- Pfandverleiherverordnung
- Bewachungsverordnung
- Versteigererverordnung
- Spielverordnung
Beiträge/Gebühren/Steuern
Gebühren für Überwachungstätigkeiten fallen nicht an, jedoch kann bei festgestellten Verstößen ein Verwarnungs- oder Bußgeld festgesetzt werden, dessen Höhe von der Art des Verstoßes abhängig ist.
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro