Abwasser: Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Klärgruben, Kleinkläranlagen)

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Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen beträgt

je Leerung 59,50 €
zuzüglich je m³ abgefahrenen Grubeninhaltes 16,17 €
für das Öffnen und Verschließen der Abwasseranlagen (§ 10 Abs. 1 S. 2) je angefangene halbe Stunde 15,00 €
Die Gebühr für eine vergebliche Anfahrt beträgt 46,10 €
Die Gebühr für die Überwachung beträgt 50,00 €

Ansprechpersonen

    Abwasser: Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

    (Tiefbau, Abwasserbeseitigung)
  • Frau Birkenfeld, Farina

    Mittwoch und Donnerstag
    08.30-13.30 Uhr

  • Herr Niehaus, Michael

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

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