Straßenanliegerbescheinigung

Banken und andere Finanzierungsinstitute benötigen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Bauvorhaben häufig eine Bescheinigung, dass der öffentliche Zugang zu dem Baugrundstück rechtlich gesichert ist.
Ebenso wird diese Bescheinigung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauordnungsbehörde angefordert.

Zu unterscheiden ist davon die Bescheinigung über bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Erschließungsbeiträge.

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.

Ansprechpersonen

  • Frau Küpers, Birgit

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung