Nichtraucherschutz

Informationen zum neuen Nichtraucherschutzgesetz Ausweitung des Rauchverbotes zum 01.05.2013

Am 01. Mai 2013 tritt in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG NRW) in Kraft. Es enthält eine wesentliche Verschärfung der gesetzlichen Regelungen im bisherigen Nichtraucherschutzgesetz von 2008 und zielt auf einen verbesserten Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern.

Das neue Gesetz regelt nun ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten. Ab dem 01. Mai 2013 werden die zahlreichen Ausnahmen vom Rauchverbot für den Gaststättenbereich nicht mehr bestehen. Reine Rauchergaststätten oder Raucherclubs und gesonderte Raucherräume sind nicht mehr möglich.

Ein ausführliches Merkblatt zum Nichtraucherschutzgesetz finden Sie nebenstehend unter "Formulare/Satzungen".

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG)

Ansprechpersonen

  • Herr Lüke, Matthias

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.: