Kanalisation, Kläranlagen und Sonderbauwerke

Das Abwassernetz besteht aus der öffentlichen Kanalisation und der privaten Grundstücksentwässerung. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verantwortung liegt an der Grundstücksgrenze. Das heißt, auf dem Privatgrundstück ist der Grundstückseigentümer für den Bau, Betrieb, Unterhaltung und Sanierung zuständig. Ab der Grundstücksgrenze ist die Gemeinde Südlohn im Bereich der öffentlichen Flächen als Abwasserbeseitigungspflichtige zuständig.

Der Grundstückseigentümer hat beim Bau, Betrieb, Unterhaltung und Sanierung der privaten Abwasseranlagen gesetzliche Vorgaben (u.a. Entwässerungssatzung der Gemeinde Südlohn, Landeswassergesetz und Wasserhaushalsgesetz) und Regelwerke (u.a. DIN 1986 und DIN EN 12056) zu beachten.

 

Allgemeine Bauherreninformationen für Ver- und Entsorgungsleitungen:

Das Sachgebiet Tiefbau hat für einen ersten Überblicke eine Kurzübersicht "Allgemeine Bauherreninformationen für Ver- und Entsorgungsleitungen" erstellt, in denen die Themen Grundstücksanschlussleitung, Revisionsschacht und Rückstausicherung sowie ergänzend Ansprechpartner zu den Themen Gas-, Wasser-, Strom- und Telefonanschluss. Weitere Informationen geben Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bereichs Tiefbau.

Anfragen zur Lage der Anschlusskanäle (auch Grundstücksanschlussleitungen oder Hausanschlüsse genannt) richten Sie bitte per E-Mail an abwasser@suedlohn.de. Bitte geben Sie dabei auch die Adresse (oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) des entsprechenden Grundstücks an.

 

Rückstausicherungen:

Rückstausicherungen sind für alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene, ≙ i.d.R. Straßenoberkannte, vorzusehen. Das heißt, Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Wasserspiegel im Geruchsverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4 gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern. Abweichend von der DIN gibt es auch bauartzugelassene Rückstaupumpanlagen ohne Rückstauschleife. Fragen Sie hierzu Ihren Installateur.

Rückstauverschlüsse müssen der DIN EN 13564-1 entsprechen. Nach DIN EN 12056-4 dürfen Rückstauverschlüsse nur verwendet werden, wenn:

  • Gefälle zum Kanal besteht;
  • die Räume von untergeordneter Nutzung sind, dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden;
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht und
  • bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

Oberhalb der Rückstauebene anfallendes Abwasser ist mit freiem Gefälle in die Kanalisation zu entwässern, es darf nicht über eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss geführt werden.

 

Hinweise zur Rückstauverschlüssen:

- Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser, d.h. wenn eine Toilette ist angeschlossen, muss Typ 3 der DIN EN 13564-1 entsprechen und mit der Kennzeichnung "F" versehen sein.

- Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen (Hersteller oder Installateur) gewartet werden:

  • 1/4-jährlich bei Anlagen in gewerblichen Betrieben,
  • 1/2-jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
  • jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern.
  • wenn Herstellerangaben kürzere Fristen ausweisen, gelten diese.

- Es gibt auch Einzelrückstausicherungen für den Fall, dass nur eine Waschmaschine und/oder Handwaschbecken unterhalb der Rückstauebene liegen. → Fragen Sie Ihren Installateur.

- Auch unterhalb der Rückstauebene liegende Ablaufstellen für Regenwasser sind gegen Rückstau zu sichern.

 

Kanalisation, Kläranlagen und Sonderbauwerke:

Hierunter fallen der Neubau von Kläranlagen, Pumpwerken, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, sowie der Neubau von Kanälen zur Erfassung von Schmutz- und Regenwasser in vorhandenen und geplanten Erschließungsgebieten einschl. aller Nebenanlagen und die Straßenentwässerung.

 

Unterhaltung von Kanälen:

Ein wesentlicher Bestandteil der Kanalunterhaltung ist die Kanalreinigung und Kanalinspektion. Zu dieser Aufgabe zählen: - Entfernen von Schmutzablagerungen und Verstopfungen der Kanäle mittels Hochdruckspülung. - ständige Kontrolle und Wartung aller Schächte und Bauwerke - Kontrolle der öffentlichen Kanäle mittels TV-Inspektion - Schachtreparatur - Reinigung der Straßenabläufe



Kanalinspektion:

Das Kanalnetz wird in regelmäßigen Abständen mit TV-Kameras untersucht.



Kanalsanierung:

Die durch die Inspektion erkannten Schäden werden in Schadensklassen eingeteilt und nach einem Prioritätenkatalog saniert. Dazu werden beim die unterschiedlichsten Sanierungsverfahren eingesetzt. Eine Auswechslung schadhafter Rohre in offener Bauweise kommt dabei ebenso in Betracht, wie Sanierungsverfahren, bei denen die Rohre von innen mit Hilfe von Robotern repariert werden.