Sicherung des öffentl. Straßenverkehrs
Sondernutzungen, Stellungnahmen für Straßenverkehrsamt, Durchführung von Anordnungen des Straßenverkehrsamtes, Beschaffung von Verkehrszeichen und Straßenschildern, Veranlassung der Aufstellung durch den Bauhof, Teilnahme an Verkehrsschauen
Verkehrsrechtliche Anordnungen gem. §§ 45 und 46 StVO, auch "Sperrgenehmigung" genannt, sind beim Kreis Borken zu beantragen. Das Antragsformular des Kreises Borken finden Sie hier.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Kreises Borken eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen benötigt wird.
Ansprechpersonen
- Herr Lüke, Matthias
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
- Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger
- Wirtschaftsförderung - Ihr Ansprechpartner!
- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
- Beantragung Personalausweis
- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
- Beantragung Kinderausweis / Kinderreisepass
- Beantragung Führungszeugnis
- Anmeldung Eheschließung
- Wohnung: Anmeldung / Abmeldung
- Sperrmüll bzw. Sperrgut anmelden
- Fundsachen
- Hundesteuer: An- und Abmeldung
- Beglaubigungen von Urkunden
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Bürgerbüro