Ruhender Verkehr
Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, wo Halten und Parken mit Fahrzeugen im Straßenverkehr zulässig ist.
Aufgabe der Gemeinde ist die Überwachung der Einhaltung von Ge- und Verboten im ruhenden Verkehr, einschließlich Ahndung und Beseitigung der Verstöße.
Die Außendienstmitarbeiter/innen der Gemeinde stellen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Parken ohne Parkscheibe fest.
Die Höhe des Verwarnungs- und Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegt nicht im Ermessen des zuständigen Mitarbeiters der Gemeinde Südloohn.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpersonen.
Ansprechpersonen
- Frau Hemsing, Sabine
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung - Frau Höing, Diana
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Schnellzugriffe:
Häufig gefragte Dienstleistungen:
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- Job & Karriere bei der Gemeindeverwaltung
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- Beantragung Reisepass / vorläufiger Reisepass
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