Einbürgerung

Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann erworben werden, wenn man seit mindestens 8 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung ist und seinen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann. Weitere Voraussetzungen sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die schriftliche Erklärung, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen und Straffreiheit, d.h., der Einbürgerungsbewerber darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Bei der Einbürgerung von Familien reicht es aus, wenn ein Elternteil die 8jährige Mindestaufenthaltszeit erfüllt.

Für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen gilt eine erheblich kürzere Aufenthaltsenthaltszeit.

Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite des Kreises Borken

Bei der Einbürgerung werden Gebühren in Höhe von 255 € für Erwachsene und 51 € für Kinder miteingebürgerte erhoben.

Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages werden in der Regel 75 % der o.g. Gebühr fällig.

Ansprechpersonen

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.: