Bebauungsplan

Der Bebauungsplan wird vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und ist nach ortsüblicher Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich. Seine Festsetzungen enthalten somit die planungsrechtlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, teilweise auch bauordnungsrechtliche Regelungen, z.B über die bauliche Gestaltung.

 

Ein Bebauungsplan kann auch geändert oder durch einen neuen Plan ersetzt werden, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist oder wenn besondere Vorhaben ermöglicht werden sollen. Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Entwürfe von Bebauungsplänen werden von der Gemeinde selbst, vom Kreis Borken, Stabsstelle Planung oder von einem Planungsbüro im Auftrag erstellt.

Auskunft über Bebauungspläne erteilen die Städte und Gemeinden aber auch die Bauaufsicht und die Stabsstelle Planung des Kreises Borken soweit dieser räumlich als Baugenehmigungsbehörde zuständig ist.


 

Rechtliche Grundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung (BauONW)

Ansprechpersonen

  • Herr Butenweg, Ludger

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.:

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