eGovernment

Mit dem Begriff eGovernment (elektronische Verwaltung) oder "Virtuelles Rathaus" werden alle Maßnahmen beschrieben, die geeignet sind das umfassende Dienstleistungsangebot einer Gemeindeverwaltung auf elektronischem Wege abzubilden und zu verbessern.

Die Gemeinde Südlohn stellt sich der Herausforderung des digitalen Wandels und ist auf dem Weg zur "Digitalen Kommune". Die vielfältigen Dienstleistungen der Gemeinde werden schon seit langen im Internet mit Informationen und notwendigen Formularen angeboten. Ziel der Verwaltung ist es jedoch, im Rahmen von E-Government, viele Dienstleistungen digital anzubieten.

 

Um den Service für die Bürgerinnen und Bürger dabei zu verbessern, hat die Gemeinde Südlohn E-Payment - das elektronische Bezahlen in Online Verfahren eingeführt. Damit können die Bürgerinnen und Bürger Online-Anträge, in denen E-Payment integriert ist, in einem Zuge ausführen, ohne weitere erforderliche Vorsprache im Bürgerbüro oder Bezahlung im Nachhinein.

 

Derzeit können bereits Urkunden aus dem Bereich des Standesamtes online angefordert und auch bezahlt werden. Nach Eingabe der jeweiligen notwenigen persönlichen Daten werden die Anfordernden auf die Online-Zahlplattform weitergeleitet. Dort kann zwischen fünf Bezahlmethoden ausgewählt werden. Es stehen zur Verfügung:

 

  • GiroPay,
  • Paypal und
  • MasterCard / VISA
  • SEPA-Lastschrift
  • paydirekt.

 

Bestellen und bezahlen Sie hier benötigte Urkunden:

 


Wir verstehen den Begriff des E-Government als Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien in unserer Verwaltung in Verbindung mit organisatorischen Änderungen, um unsere Dienste zu verbessern. Insofern wird E-Government als strategisches Gesamtkonzept betrachtet, das sich am Ziel eines neuen elektronischen Verwaltungsablaufs und einer entsprechenden Verwaltungsstruktur orientiert.

 Die Gemeinde Südlohn baut ihr E-Government-Angebot ständig aus, damit Sie bequem online Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung in Anspruch nehmen können. Die E-Government-Strategie der Gemeinde Südlohn umfasst folgende Bestandteile:

  • die Bereitstellung von Informationsangeboten im Internet für Bürger und Unternehmen (gebündelt unter dem Dach des virtuellen Rathauses),
  • die elektronische Kommunikation mit allen Kundengruppen der Verwaltung (formularbasierte Dienstleistungsangebote, E-Mail, signaturbasierter und verschlüsselter Nachrichtenaustausch),
  • die Umsetzung und Erprobung rechtssicherer Online-Transaktionen auf Basis der elektronischen Signatur, bei denen ganzheitlich strukturierte und abschließend bearbeitete Verwaltungsvorgänge Zeit und Kosten aller Beteiligten sparen.

 


Die Erklärung zur Zugangseröffnung der Gemeinde Südlohn für
rechtsverbindliche elektronische Nachrichten finden Sie hier.

 


Rechtliche Grundlagen

E-Government-Gesetz

Ansprechpersonen

  • Herr Lask, Markus

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

Formulare / Satzungen etc.:

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