Gehwegabsenkung

Die Gehwegabsenkung, auch Gehwegüberfahrt, Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus erreichbar zu machen.

Da es sich hierbei um einen baulichen Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, ist vorab immer ein Antrag an den Bereich Tiefbau der Gemeinde Südlohn zu stellen.

Der Antrag kann sowohl telefonisch, per E-Mail, als auch auf dem Postweg eingereicht werden. Im besten Fall reichen Sie einen Lageplan mit eingezeichneter Zufahrt oder ein Foto der aktuellen Situation ein.

Für die Genehmigung und Abnahme der Grundstückszufahrt ist eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 36 € zu zahlen. In der Genehmigung erhalten Sie weitere Informationen und Auflagen zum Erstellen der Zufahrt.

Ist der Bau nicht möglich, wird ein ablehnender Bescheid mit Begründung erstellt.

Die erforderlichen Arbeiten zur Herstellung der Gehwegüberfahrt dürfen nur von einem Fachunternehmer Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Kosten für die bauliche Maßnahme sind ebenfalls von Ihnen zu tragen.

Ansprechpersonen

  • Herr Niehaus, Michael

    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
    Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung